Arbeit im Knast heißt
- Zwangsarbeit
- größtenteils stupide Akkordarbeit, die nicht mal den Anforderungen des
Strafvollzugsgesetzes entspricht (da steht immerhin was von Förderung,
Weiterbildung, Beschäftigung entsprechend den Fähigkeiten und
Kenntnissen, … drin) - Pseudoentlohnung: 7€ / Tag (wie ZDL)
- Wirtschaftlicher Faktor, der gerade auch in diesen schwachen Zeiten
auch gesamtwirschaftlich weiter lohnsenkend (und damit auch
armutsfördernd) wirkt - wichtiger Faktor in der Kalkulation von privatisierten oder
teilprivatisierten Knästen
Die Berliner Knäste kenne ich persöhnlich nicht. Kann dir aber sagen das die Knäste Jobs in den Anstaltsbetrieben Küche,Bücherei,Kammer,Wäscherei,Handwerksbetrieben etc. alle von Inhaftierten mitverichtet werden. Oft werden auch Dienstleistungen für Firmen angeboten z.B. Fahradreifen montieren soll heißen die Gefangenen montieren z.B.die Speichen in Räder diese arbeiten sind aber von Anstalt zu Anstalt verschieden und richten sich häufig nach dem Angebot der Region. Neben oben genannten gibt es auch Zellenarbeiten bei diesen werden z.B. Druckknöpfe auf Pappen gedrückt oder Kugelschreiber zusammengesetzt. Welche Firmen im Berliner raum arbeiten an Jvas vergeben kann ich dir nicht sagen. Event. hilft dir aber der Briefkontakt zu Gefangenen die in Berlin einsitzen weiter schau einfach mal hier im Board oder bei Goggle nach. Arbeit kann auch durchaus verweigert werden sollte aber begründet sein da es ansonnsten Sanktionen gibt weniger Geld beim Einkauf ausgeben dürfen ist für leute die nichts tun möchten gang und gebe.
(Quelle)
- zum Thema Arbeitsverweigerung: grundsätzlich muss der zuständige Haftrichter (ggf.Staatsanwaltschaft) die Erlaubniss zur Arbeit geben.Bei Gefahr für den Prozessablauf (zb weil er dadurch zu viel Kontakle haben könnte))kann die Erlaubniss auch eingeschränkt werden.
- Ansprechpartner für Gefangene, Haftentlassene (Kontakt in Krisen)
Mehr:
www.labournet.de/branchen/sonstige/knas...
www.labournet.de/branchen/sonstige/knas...
www.labournet.de/diskussion/arbeit/real...
www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-kn...
www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-au...
de.indymedia.org/2010/03/276763.shtml
Arbeit¶
Arbeitspflicht¶
Für Strafgefangene und jugendliche U-Häftlinge besteht im Gefängnis Arbeitspflicht. Diese gilt jedoch nicht für Gefangene über 65 und Schwangere. Eine Verweigerung der Arbeit kann Disziplinarmaßnahmen und Taschengeldsperre nach sich ziehen.
h3.Arten von Arbeiten innerhalb der Anstalt
Jedem Gefangenen soll eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Gibt es keine wirtschaftlich ergiebigen Arbeiten, können dem Gefangenen auch andere angemessene Beschäftigungen zugewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine wirtschaftlich ergiebige Tätigkeit besteht somit also nicht. Gefangene, die zu einer wirtschaftlich ergiebigen Arbeit nicht fähig sind, sollen an arbeitstherapeutischen Maßnahmen teilnehmen. Geeignete Gefangene können auch an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben kann man nach auch zu anstaltsinternen Hilfstätigkeiten herangezogen werden. Diese dürfen allerdings ohne Zustimmung des Gefangenen eine Dauer von drei Monaten pro Jahr nicht überschreiten.
Freistellung von der Arbeit¶
Nach einem Jahr Arbeit im Gefängnis, stehen jedem Gefangenen 18 arbeitsfreie Tage pro Jahr zu. An diesen Tagen wird der Lohn weitergezahlt. Hafturlaub wird auf diese Zeit angerechnet, falls er an Arbeitstagen stattfindet. Schon in der U-Haft geleistete Arbeit wird hierbei nicht angerechnet.