05b Gründung einer NutziGem in Bremen

Gründung einer NutziGem (Nutzungsgemeinschaft) in Bremen

VEREINBARUNG Version 0.2

Vorwort

Diese Sammlung von Absätzen ist KEIN Gesetz, AGB oder vor einem Gericht einklagbar. Wir, die Gemeinschaft, gehen davon aus, dass etwaige Konflikte zwischen zwei Nutzis auch solidarisch / partnerschaftlich gelöst werden können.

Diese Vereinbarung soll u.a. Lösungsansätze zusammenfassen, die dann zum tragen kommen, wenn keine Einigung zwischen den jeweiligen Nutzis eines Nutzungsvorgangs zu finden ist, und die Gemeinschaft bzw. die regelmäßige Gemeinschaftsversammlung eine Klärung / Lösung herbeiführen muss.

Beitritt / Aufnahme in die Gemeinschaft

Der Beitritt einer neuen Nutzi wird mit dem Eintrag in die Adressenliste / Dinge- und Fähigkeitenliste gemacht. Mit dem Eintrag in die Adressenliste werden auch die Vereinbarungen der NutzungsGemeinschaft anerkannt. Die Liste der Dinge und Fähigkeiten ist nur für die Nutzis nutzbar.

Die NutziGem Bremen besteht aus einem engen Kreis.

Der Aufbau eines weiten Kreises ist angedacht. Gebt bitte an, ob ihr euch an dem weiten Kreis beteiligen würden wollt. Dieser könnte als offenes Bremer Portal und wird über who-pools-Net organisiert werden.

Ausleihen /Nutzen

Beim Leihen wird auf Wunsch ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, um Missverständnissen vorzubeugen.


Dieses Schriftstück dokumentiert u.a.
- wer gemeinschaftlich nutzt
- die Dauer der Nutzung,
- etwaige Beschädigungen,
- mitgegebenes Zubehör.

>> Übergabeprotokoll


Regelmäßige Treffen

Veranstaltungsort des Treffens ist derzeit das Kurzschluß in der Lahnstrasse 16 und findet bis auf weiteres … an jedem zweiten So eines Monats statt.
Die jeweilige
- Organisation des (nächsten) Treffens
- Listenführung (Adressen-, Güterliste)
- Sammlung der Themenpunkte und senden der INFO Mail
- Buchführung des NutziGem-Fonds
wird auf diesen Treffen festgelegt. Die Aufgaben können von allen Nutzis ausgefüllt werden.
An diesen Treffen können alle Interessierte teilnehmen. Die jeweiligen Themen werden vorher per Infomail bekannt gegeben, jede hat die Möglichkeit einen Themenpunkt anzumelden und kann das auch direkt auf dem Treffen machen.

Liste der Dinge und Fähigkeiten
Eine Liste mit den Nutzis und den Angebotenen Dingen und Fähigkeiten wird allen Nutzerinnen zur Verfügung gestellt.
Diese Liste beinhaltet neben der Beschreibung der Dinge und Fähigkeiten auch:
- Zuordnung des Nutzungskreises,
- Pfandregelungen,
- spezielle Beschreibungen / Einschränkungen
Im Kurzschluss steht ein Ordner mit Infos zur NutziGem. Hier können alle weiteren Belange bzgl. der NutzungsGemeinschaft eingetragen werden.

Es wird eine separate Liste mit den zur Verfügung stehenden Medien geführt.

>> Liste der Dinge und Fähigkeiten
>> Medienliste

Haftung / Verlust
In allen Fällen liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Nutzerin, die Sachlage mit der Eigentümerin zu klären. Der Klärung kann jedoch eine Frist gesetzt werden, über die auch die Gemeinschaft informiert wird.
Wenn die betroffenen Nutzis sich nicht einigen können, müssen klärende Gespräche auf dem NutziGem-Treffen stattfinden. Auch soll die Möglichkeit eines (zeitweiligen) Ausschlusses der Problemverursacherin vorhanden sein. Eine Abstimmung darüber muss im Konsens getroffen werden und der Themenpunkt für das jeweilige regelmäßige NutziGem-Treffen im Vorfeld bekannt gegeben sein.

Austritt:

Ein Austritt ist jederzeit möglich, etwaige genutzte Dinge sind vorher wieder dem / der Besitzer_in zurückzugeben.

NutziGem-Fonds
Eine prinzipielle Festlegung der Verwendung dieses Fonds wird nicht gemacht. Sie muss je nach Sachverhalt neu diskutiert werden, sein Nutzen ist jedoch ausgerichtet auf den Erhalt der Gemeinschaft.
Ziel ist es, eine letzte Möglichkeit der Finanzierung kaputt oder verloren gegangener Dinge, zu schaffen.
Stimmrecht erhält jede, die in den Fonds eingezahlt hat.
Jede hat jeweils eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einzahlung in den Fonds.
Auszahlungen werden im Konsens der Anwesenden Nutzis beschlossen, und müssen vor dem jeweiligen Beschlusstermin allen Stimmberechtigten mitgeteilt werden.
Beiträge zum Fonds können monatlich auf den Treffen (1 €) oder mit einer Einmalzahlung für mehrere Monate gemacht werden.

>> Kassenbuch



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