Bin mir gerade nicht 100% sicher, wie das mit dem öffentlichen Interesse bei Hausfriedensbruch ist, da der ja eh nur wegen dem Vorliegen eines Strafantrags (und nicht aus öffentlichen Interesse) verfolgt werden kann. Kann das dennoch aus fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt werden?
Mit der “hat ja niemand wehgetan”-Argumentation kann ich notfalls leben, finde es aber ein bißchen widersprüchlich, im juristischen Teil so zu argumentieren und im politischen Teil (den ich gut finde), dann plötzlich von kämpferischer Solidarität zu reden.
“die Handlungen nur eine geringe Rechtsverletzung (wenn überhaupt Verstoß gegen das Versammlungsgesetz) nach sich zogen” – das Geklammerte würde ich rausnehmen, weil damit gesagt wird, dass überhaupt gar kein Hausfriedensbruch vorlag. In diesem Fall müsste freigesprochen und dürfte nicht eingestellt werden.